
| Der Verband wurde gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Schweizerischen Patentgesetzes 1888 gegründet. Mit seinen Standesregeln hat der Verband ein rechtlich etabliertes System geschaffen, auf welches sich Jedermann verlassen kann. Mit den aktuellen Statuten vermag der Verband seine Kompetenz in der aktuellen Situation und auch für künftige Entwicklungen beizubehalten. | |
| Der Verband gewährleistet professionelle Kompetenz und Abwicklung in Übereinstimmung mit ethischen Prinzipien, insbesondere durch die Standesrichtlinien der International Federation of Intellectual Property Attorneys (FICPI). | |
| Die Patentanwälte des Verbandes zeichnen sich nicht nur als Vertreter vor dem IGE aus, sondern sind auch zugelassene Vertreter vor dem Europäischen Patentamt und unterliegen damit den beruflichen Verhaltensreglen des Europäischen Patentinstitutes (epi). |