Einleitende Bemerkungen

Kompetente und umfassende Beratungen von Mandanten sind im Patentwesen nur mit fundiertem technischem und juristischem Wissen möglich. Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Patentanwältinnen und Patentanwälte im Jahre 2011 darf in der Schweiz deshalb nur noch als Patentanwältin oder Patentanwalt auftreten, wer über entsprechende Berufsqualifikationen verfügt. Von Bedeutung sind dabei vor allem die Zulassung als Vertreter vor dem Europäischen Patentamt (EPA) und die Eintragung als Schweizer Patentanwältin oder Patentanwalt beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE).

Die genauen Voraussetzungen zum Ausüben des Patentanwaltsberufs und auch die Ausbildung zur Patentanwältin bzw. zum Patentanwalt sind häufig mit Fragen verbunden. Aus diesem Grund stellt der VSP die nachfolgenden Informationen zur Verfügung. Mögliche Sonder- und Übergangsregelungen wurden dabei zu Gunsten einer besseren Übersichtlichkeit weggelassen. Die verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die weibliche Form mit ein. Auf die Verwendung beider Geschlechtsformen wurde lediglich mit Blick auf die bessere Lesbarkeit des Textes verzichtet.

 

Die Ausbildung zum Europäischen Patentvertreter bzw. Europäischen Patentanwalt

Die Ausbildung zum Europäischen Patentanwalt richtet sich hauptsächlich – aber nicht ausschliesslich – auf die Beratung und Vertretung von Mandanten im Zusammenhang mit Europäischen Patentanmeldungen. Dies beinhaltet insbesondere die Ausarbeitung neuer Anmeldungen, deren Begleitung durch das Erteilungsverfahren beim EPA, wie auch Einsprachen gegen erteilte Patente Dritter. 

Ingenieur- oder naturwissenschaftliche Grundausbildung

Die Ausbildung zum Europäischen Patentanwalt beginnt bereits mit dem Absolvieren eines ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Studiums, bei dem das für die spätere Tätigkeit als Patentanwalt wichtige technische Fach- und Allgemeinwissen erworben wird. Damit ein Studium für die Ausbildung zum Patentanwalt angerechnet werden kann, müssen mindestens 80% der dabei absolvierten Kursstunden natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fächern gewidmet sein. Zudem muss ein entsprechendes Studium mit wenigstens einem Bachelor- oder gleichwertigen akademischen Abschluss erfolgreich beendet werden.

Fachausbildung

Im Anschluss an diese technische Grundausbildung kann die eigentliche patentrechtliche Fachausbildung begonnen werden. Diese umfasst in der Regel eine mindestens drei Jahre dauernde Arbeit als Patentingenieur, während der ein angehender Patentanwalt als sogenannter Kandidat unter Anleitung und Aufsicht eines bereits zugelassenen Europäischen Patentanwalts in verschiedenen Bereichen des Patentrechts praktisch tätig ist. Teilzeitanstellungen zu mindestens 50% können dabei anteilig angerechnet werden, dürfen jedoch nicht weniger als drei Monate dauern.  

Neben dieser im Rahmen der täglichen praktischen Arbeit stattfindenden Ausbildung („on the job“) müssen sich Kandidaten im Selbststudium oder durch den Besuch extern angebotener Kurse (bspw. CEIPI) ein umfangreiches theoretisches patentrechtliches Wissen zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) und dem Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) aneignen. Daneben müssen auch die wichtigsten Verfahrensgrundsätze bedeutender internationaler Patentämter, wie etwa des amerikanischen Patent- und Markenamts (USPTO) und des japanischen Patentamts (JPO), beherrscht werden. 

Die von einem Kandidaten während der praktischen Ausbildung behandelten Technologiegebiete richten sich normalerweise nach den technischen Fachgebieten, in denen der betreuende zugelassene Patentanwalt tätig ist. In vielen Fällen überschneiden sich diese nur teilweise oder gar nicht mit dem im zuvor abgeschlossenen Studium erworbenen Fachwissen. Ein Patentingenieur muss sich deshalb häufig gleichzeitig als Generalist wie auch als Spezialist beweisen, was auch bei der späteren Arbeit als zugelassener Patentanwalt wichtig sein wird. Ein breites technisches Allgemeinwissen wie auch ein Interesse, sich in zuvor unbekannte Bereiche einzuarbeiten, sind deshalb wichtig.

Zulassungsprüfung

Das während der obligatorischen Zeit als Patentingenieur erarbeitete Fachwissen muss anschliessend durch das Bestehen einer vom EPA durchgeführten Europäischen Eignungsprüfung (EEP – meist jedoch in Anlehnung ans Englische „EQE“ genannt) bewiesen werden. Insbesondere muss ein Patentingenieur dabei ein umfangreiches Wissen über das Europäische Patentübereinkommen, die Erarbeitung von Anmeldungen sowie das Erteilungs- und Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt belegen. Zugleich muss ein Patentingenieur auch zeigen, dass er in wenigstens zwei der drei Amtsprachen des EPA (Deutsch, Englisch und Französisch) sicher arbeiten kann.

Seit 2012 besteht die Europäische Eignungsprüfung aus einer in der Regel nach frühestens zwei Jahren Beschäftigungszeit zu absolvierenden Vorprüfung und einer frühestens ein Jahr später abgelegten Hauptprüfung. Das Bestehen der Vorprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Hauptprüfung. Die Europäische Eignungsprüfung gilt als sehr anspruchsvoll.

Weitere Informationen zur Ausbildung zum Europäischen Patentvertreter sind auf der Website des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter und jener des Europäischen Patentamts erhältlich.

 

Die Ausbildung zum Schweizer Patentanwalt

Die erforderlichen Berufsqualifikationen um ins Schweizer Patentanwaltsregister eingetragen werden zu können entsprechen weitgehend jenen zur Zulassung als Vertreter vor dem Europäischen Patentamt. 

Ingenieur- oder naturwissenschaftliche Grundausbildung

Eine Grundvoraussetzung um in das Schweizer Patentanwaltsregister eingetragen werden zu können ist ein anerkannter natur- oder ingenieurwissenschaftlicher Hochschulabschluss. Die an dieses Studium gestellten Mindestanforderungen entsprechen weitgehend jenen des europäischen Zulassungsverfahrens. Als natur- oder ingenieurwissenschaftliche Fächer gelten insbesondere namentlich Bauwesen, Biochemie, Biologie, Biotechnologie, Chemie, Elektronik, Elektrotechnik, Informationstechnologie, Maschinenbau, Mathematik, Medizin, Pharmazie und Physik.

Fachausbildung

Auf die Grundausbildung folgt eine patentrechtliche Fachausbildung unter Anleitung und Aufsicht eines eingetragenen Patentanwalts. Während dieser soll sich ein Kandidat Fachkenntnisse auf dem Gebiet des schweizerischen, des europäischen und auch des internationalen Patentrechts, sowie auf anderen Bereichen des Immaterialgüterrechts, wie Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht aneignen. Insbesondere soll er sich während dieser Zeit zudem mit den für die Schweiz zuständigen Behörden bei Patentangelegenheiten sowie den Formalitäten und Fristen der Schweizer Patenterteilungsverfahren vertraut machen. Das IGE bietet dazu jährlichen in Zusammenarbeit mit den Verbänden VSP, VESPA und VIPS einen berufsbegleitenden Lehrgang an. Im Unterschied zur Ausbildung zum Europäischen Patentanwalt hängt die vorgeschriebene Mindestdauer bei vollzeitiger Berufsausübung beim Schweizer Verfahren von der Art des akademischen Abschlusses ab. Für Kandidaten mit einem Master-, Diplom-, Lizenziats- oder gleichwertigen Abschluss beträgt die minimale Ausbildungsdauer drei Jahre. Für Kandidaten mit einem Bachelor- oder gleichwertigen Abschluss beträgt sie vier Jahre.

Die Fachausbildung zum Schweizer Patentanwalt kann zeitgleich mit jener zum Europäischen Patentanwalt stattfinden. 

Zulassungsprüfung

Ein Patentingenieur muss eine vierteilige Schweizer Zulassungsprüfung bestehen, wovon normalerweise zwei Teile im Rahmen der Europäischen Eignungsprüfung abgelegt werden sollen. Die beiden anderen Teile befassen sich mit dem Verfahren in der Schweiz und allgemeinen Bereichen des Immaterialgüterrechts.

Weitere Informationen zur Zulassung zum Schweizer Patentanwalt sind auf der Website der zuständigen Prüfungskammer erhältlich. 

 

Wege zu Kandidatenstellen / Einstieg

Voraussetzungen für die Ausbildung

Neben den bereits beschriebenen formalen Voraussetzungen sind eine Vielzahl persönlicher Eigenschaften für eine erfolgreiche Ausbildung wie auch spätere Tätigkeit im Beruf notwendig. Dazu gehören eine schnelle Auffassungsgabe, gutes analytisches Denken, Interesse an Technik, Freude an der Sprache und eine gründliche und zuverlässige Arbeitsweise. Wegen der langen Ausbildungsdauer wird zudem ein grosser Durchhaltewillen vorausgesetzt.

Stellensuche

Die Suche nach einem Ausbildungsplatz stellt häufig eine erste grosse Hürde bei der Ausbildung zum Patentanwalt dar. Einerseits ist die Anzahl solcher Ausbildungsplätze in der Schweiz grundsätzlich beschränkt, andererseits werden freie Ausbildungsplätze nur selten mit Stelleninseraten ausgeschrieben.

Erfahrungsgemäss empfehlen sich bei der Stellensuche deshalb Initiativbewerbungen – unter Umständen nach vorheriger telefonischer Erkundigung – bei potentiellen Arbeitgebern. Die Mitgliederbüros des VSP nehmen solche gerne entgegen.